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Zahlungsunfähigkeit eines Campanbieters gefährdet den Gast

Was passiert, wenn das Camp ausfällt?

Ein Brand im Hotel, Vandalismus bei den Beachfeldern, ein Wasserschaden im Balllager oder einfach nur kranke Trainer. Es gibt viele Risiken, die dazu führen können, dass der lang geplante Beachvolleyball-Urlaub vom Anbieter abgesagt werden muss. Was passiert dann mit deinem Geld?

 

Wenn ein Camp nicht stattfindet, muss der Veranstalter natürlich alle eingenommenen Beträge zurückzahlen. Ausnahmen können nur bei höherer Gewallt (Krieg, Erdbeben u.ä.) bestehen. Der Urlauber muss dafür nicht extra Meldung erstatten, sondern nur seine Bankverbindung mitteilen. Es gibt jedoch eine Gefahr, die viele unterschätzen: Die meisten Anbieter auf dem Markt sind 1-2 Mann-Betriebe, die alle Events "von daheim" managen. Ein nicht durchgeführtes Camp bringt diese Mini-Unternehmen oft in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten. Das Hotel will trotz des Lagerbrands gezahlt werden und auch die Flüge für die Coaches werden eventuell nicht erstattet. Schon geht dem Veranstalter das Geld aus.

Im Reiserecht ist das für die Kunden in der Regel kein Problem. §615 BGB und die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments regeln klar, dass der Veranstalter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen (z.B. Camp inkl. Unterkunft) dem Kunden einen sogenannten Reisesicherungsschein bei der Buchung ausstellen muss. Dieser Reisesicherungsschein garantiert die Rückzahlung aller geleisteten Beträge, sollte das Unternehmen zahlungsunfähig sein. So ist der Beachvolleyballer auf der sicheren Seite.

Der Sicherungsschein wird meist durch eine Versicherung oder ein Kreditinstitut (letzteres in Deutschland eher unüblich) ausgestellt. Hat der Reisende diesen Schein erhalten, so bekommt er im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters vom Versicherer


Aber hier liegt das Problem. Viele Anbieter scheuen die hohen Kosten dieser Versicherung und lassen dies bei Anmeldung des Kunden unter den Tisch fallen. Das kann im Einzelfall für den Urlauber teuer werden. Daher sollten Sportler immer im Vorfeld nach einem Sicherungsschein fragen und diesen vor Zahlung einfordern. Nur so bleiben alle Beträge im Erstfall gesichert.